Mitte des Jahres 2003 traf mich der Schlag, als zwei Briefe eines Rechtsanwaltes aus Hamburg in meinem Briefkasten lagen. Ich traute meinen Augen nicht, als ich las, dass ich eine unerlaubte Verlinkung auf meinen Internetseiten führen sollte, die mich sage und schreibe insgesamt knapp 3.000 € kosten sollte. Eine Abmahnung, für was?
Im Juli 2002 hatte ich eine neue Internetseite erstellt, für die ich einen Stadtplan benötigte, um den Weg zum Geschäft besser beschreiben zu können. Ich fand ein kostenloses Angebot, dass ich mir zu Nutzen machte und verlinkte den Stadtplan direkt auf meine beiden geschäftlichen Internetseiten. Da ich dieses Angebot so interessant fand, sprach ich sogar bereits schon einige meiner Kunden an, ob man die Wegbeschreibungen ihrer Internetpräsentation nicht mit diesem kostenlosen Tool anpassen sollten. Wie gut, dass ich dies nicht gemacht habe!
Nach Erhalt der Abmahnungen und nach Ansicht des Internetangebotes des Abmahners wusste ich, um was für einen Sachverhalt es sich handelte. Von einem kostenlosen Angebot war auf den Internetseiten nicht mehr die Rede. Jedoch wusste ich, dass dieses Angebot im Jahr zuvor als kostenlos angeboten wurde. Ich rief auch sofort meinen Rechtsanwalt an, um einen Termin diesbezüglich zu vereinbaren und war froh, dass er im Urlaub war und ich im Nachhinein ihn nicht brauchte. Zumal ich die Kosten für Internetrechtssachen selber zu tragen gehabt hätte und ich finanziell es mir hätte gar nicht leisten können, noch mehr Kosten für ein solches Verfahren aufzubringen. Durch eine gute alte Bekannte bekam ich dann den Tipp, dass ich mal einen Blick in die Internetseite der Abmahnwelle.de werfen sollte. Sie hätte gehört, dass bezüglich der Kartenanbieter wohl eine "Abzocke" laufen würde. Gesagt getan.
Ich las mir das Angebot von www.abmahnwelle.de durch, meldete mich an und faxte umgehend meine Abmahnung. Mir wurden die "Tore" zur Abmahnwelle geöffnet. Durch die Foren, die im "Herzen" der Abmahnwelle Aufschluss geben (können), erhielt ich Antworten auf meine vielen Fragen. Ich war vorallendingen sehr verwundert und gleichzeitig beruhigt, wieviele Betroffene es doch schon gab, die die gleichen Probleme hatten. So war ich wenigstens nicht alleine mit meinen "Abmahnungen". Aktuelle Hinweise, wie z.B. Termine für höchstrichterliche Entscheidungen, die zu dem Thema gehörten, wurden prompt geliefert und weitere interessante Fälle gaben Aufschluss darüber, ob es sich lohnt weiterzumachen oder ob man sich doch evtl. auf Vergleichsverhandlungen einlassen sollte.
In meinem Fall hatte ich das Glück, dass ich noch durch eigene Recherchen alte Datenbestände der Seite ausfindig machen konnte, die es belegen, dass das Angebot zum Zeitpunkt meiner Verlinkung auch wirklich kostenlos war. Zusätzlich wurde durch das höchstrichterliche Urteil, das Mitte Juni 2003 gesprochen wurde, belegt, dass solche Verlinkungen auch nicht Unrechtens sind und zusätzlich ist die Firma wohl auch noch in Insolvenz gegangen.
Jedoch musste ich auch einiges an Korrespondenz führen. Von Fristverlängerungen bis hin zu konkreten Erklärungen habe ich mich verteidigt. Auf meinem letzten Schreiben hin, haben sich die Rechtsanwälte dann nicht mehr geäußert, was jedoch wohl darauf zurückzuführen ist, dass die Firma tatsächlich nicht mehr existiert und somit die Ansprüche nicht mehr haltbar sind. Obendrein stellte sich heraus, dass die Firma wohl in anderen Fällen ihre Abmahnungen vor Gericht zurückgezogen hatten. Ich selber kam zum Entschluss nicht zu zahlen und wollte es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen. Bei dem hohen Streitwert (15.000,-- €/pro Verfahren) wäre zwar das Landgericht zuständig gewesen und ich hätte mich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen müssen. Jedoch war die Beweislage für mich günstig und ich sah gute Erfolgsaussichten auch für andere gleichgelagerte Fälle.
Für mich war und ist die Abmahnwelle ein prima Begleiter für alle Betroffenen, die sich nicht ohne Weiteres geschlagen geben bzw. direkt einen Rechtsanwalt einsetzen wollen. Wer jedoch ein "Rezept" erwartet, das zur Lösung des Problems führen wird, den muss ich enttäuschen. Hier gilt das Motto "Selbst denken macht klug". Das ist zwar nicht sehr leicht, wenn man selbst unter Zeitdruck steht und sich von den Fristen der Rechtsanwälte hetzen lässt, jedoch erhält man schon einiges an Informationen darüber, sich nicht hetzen zu lassen.
Ich hoffe, dass es noch viele weitere gewollte und ungewollte Mitstreiter geben wird, die dem Abmahnwahn ein Ende setzen wollen und freue mich nunmehr als Mitglied der Abmahnwelle auf viel Resonanz.
Autor: Petra A.
Erstellt am: 29.12.2003