Beim vorliegenden Abmahngeschäft, geht es um die Abwendung des Anbietens von Entschlüsselungsgeräten für das Pay-TV."Zwar mag die Bearbeitung von Wettbewerbsstreitigkeiten zeitaufwändig sein, entgegen der klägerischen Auffassung wird hierdurch aber der wirtschaftliche Erfolg des Unternehmens gefördert, da Abmahnungen mit der Folge der zu unterlassenden Anbietung von Entschlüsselungsgeräten zu einer Steigerung der Abonnentenzahl führen können - dies insbesonders vor dem Hintergrund des auch durch die Klägerin in den Medien des öfteren dargelegten immensen wirtschaftlichen Schadens, der durch den Einsatz von Entschlüsselungsgeräten gegeben ist."