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Urteil: Wer selbst abmahnt, hat Anspruch auf Ersatz seiner tatsächlichen Aufwendungen Ihm sind die tatsächlich entstandenen Kosten zu erstatten. Dazu gehören Kosten für Porto, Telekommunikation und Fax sowie Kopien. mehr »
[jur]
12.11.2004 11:41
Abmahngebüren werden vom BGH eingeschränkt
Ein Rechtsanwalt kann die Gebühren aus einem sich selbst erteilten Mandat zur Abmahnung aufgrund eigener wettbewerbsrechtlicher Ansprüche nicht nach den Grundsätzen über die Geschäftsführung ohne Auftrag oder als Schaden ersetzt verlangen, wenn es sich um einen unschwer zu erkennenden Wettbewerbsverstoß handelt (hier: Verstoß gegen die Berufsordnung für Rechtsanwälte).
Vielfachabmahner muss redliche Rechtsverfolgung beweisen können Nur mit kostenlosen Abmahnungen kann ein Vielfachabmahner nicht entscheidend den Verdacht widerlegen, dass mit der Abmahntätigkeit ein Gebührenerzielungsinteresse verfolgt wird. mehr »
[jur]
23.07.2004 13:30
Massenabmahnung: Abmahnkosten zurück und Unterlassungserklärung nichtig OLG Nürnberg sieht genügend Anhaltspunkte für objektiven Rechtsmissbrauch in der massenweisen Abmahntätigkeit des Anwaltes und stellt außerdem fest: "In diesem Zusammenhang muss man sich auch vor Augen halten, dass der BGH in seiner grundlegenden Entscheidung zur Erstattungsfähigkeit von Abmahnkosten (siehe BGHZ 52, 393 ff. insbes. 399 und 400) die Einschaltung eines Anwalts für eine Abmahnung erst dann für zweifelsfrei erstattungsfähig gehalten hat, wenn der Wettbewerber dies zunächst einmal ohne anwaltschaftliche Hilfe versucht hat." mehr »