Stadtplan gratis für Websites wird schnell teuer

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Sturm im Wasserglas

Eintrag in Testinas Tagebuch vom Dienstag, 3. September. Testina ist das Haustier der Abmahnwelle - die Schildkröte also.

 

   Wie bringt man eine Stadt und einen Verlag dazu, superschnell dafür zu sorgen, dass User nicht länger ins offene Messer laufen, anschließend teuer abgemahnt werden und Lizenzgebühren entrichten müssen? - Mit einer ziemlich frechen eMail

Heute Vormittag qualmte das Telefon. Bei den ersten beiden Telefonaten wurde es teilweise richtig peinlich und auf beiden Seiten jeweils sogar ganz schön laut. Dabei konnte sich die Initiatorin der Abmahnwelle das Lachen doch kaum verkneifen. Grotesk, wie ihr jeweils von ihren wechselnden Gesprächspartnern wütend mit juristischen Schritten gedroht wurde.

Der erste Anrufer war von der Stadt Geislingen. Danach hat er wohl völlig entnervt - aber eben auch völlig im Sinne von Netzrose - die Informationen an den Prokuristen eines kartographischen Verlags weiter gegeben, der nicht weniger aufgeregt anrief. Das dritte Gespräch - mit der Verlagsmitarbeiterin verlief plötzlich überaus freundlich.

Geschafft! Für GeislingerInnen - und ganz sicher auch für BürgerInnen anderer Städte war fortan eine Abmahngefahr weniger im Internet gegeben.

Künftig erfahren die User der Stadt Geislingen, wenn sie auf deren Stadtplan-Link klicken, auch und zwar sogar zuerst die Nutzungsrechte dazu. Damit wird unüberlegtem Diebstahl vorgebeugt, der sonst empfindlich teure Konsequenzen nach sich ziehen würde.

Die ganze Aufregung hat zu tun mit einer eMail, die vor 14 Tagen, also am 21.August an die Stadtverwaltung Geislingen gegangen war:

Künftig erfahren die User der Stadt Geislingen, wenn sie auf deren Stadtplan-Link klicken, auch und zwar sogar zuerst die Nutzungsrechte dazu. Damit wird unüberlegtem Diebstahl vorgebeugt, der sonst empfindlich teure Konsequenzen nach sich ziehen würde.

Die ganze Aufregung hat zu tun mit einer eMail, die vor 14 Tagen, also am 21.August an die Stadtverwaltung Geislingen gegangen war:

 An: info@geislingen.de
Datum: 21.08.2002, 11:27:03
Betreff: Stadt Geislingen gefährdet fahrlässig ihre BürgerInnen

Sehr geehrte Damen und Herren,

natürlich ist nicht jede Stadt - wie braunschweig.de in der glücklichen Lage ihren BrügerInnen eigenes Kartenmaterial zum Einbinden auf der eigenen Homepage anzubieten. Für Braunschweig ist das ein Service, zur Steigerung der Attraktivität des Wirtschaftsstandorts.

Meine Heimatstadt Geislingen hat sich für den Service von www.Stadtplan.net entschieden. Ich habe mich dort mal erkundigt: Verstöße "Unterverlinken auf Straßen, Stadtplanausschnitte kopieren für die eigenen Seiten" werden professionell aufgespürt und per Anwalt geahndet.

Generell gilt: Wer fremdes Kartenmaterial verwendet, bekommt Post vom Anwalt. Dann werden Abmahnkosten um die 600 Euro fällig PLUS rückwirkend als Schadensersatz die entgangenen Lizenzgebühren. So was übersteigt regelmäßig das, was Schüler, Rentner und Hausfrauen vielleicht auf der hohen Kante haben. Sie verschulden sich auf Jahre. Doch sie haben oft nicht das Unrechtsbewusstsein. Ihnen ist einfach nicht klar, dass auch kartographisches Material urheberrechtlich geschützt ist.

Ich fordere Sie daher auf, die Homepage geislingen.de sofort um einen entsprechenden Hinweis zu ergänzen, dass das Kartenmaterial urheberrechtlich geschützt und mit Lizenzen belegt ist. Denn Stadtplan.net bringt auf der Seite, auf die Sie verlinken keine Nutzungsbedingungen - lässt also die GeislingerInnen ins offene Messer laufen.


Bitte teilen Sie mir mit, ob und was Sie unternehmen.
Freundliche Grüße

Harter Tobak - zugegeben - doch kennt schließlich die "Internetfestigkeit" und andere bürokratische Schwächen ihrer Gemeinde. Sie weiß, dass sie schon ganz ordentlich vom Leder ziehen muss, soll ihr Anliegen nicht unter den Tisch fallen.
Viele teure Abmahnungen: 157 - 800 Euro
mit zusätzlichen Lizenzansprüchen: 195 - 2.200 Euro als Schadendsausgleich haben Netzrose als Initiatorin der Abmahnwelle und die anderen Mitglieder schon zu sehen bekommen. Stadtpläne werden nun mal oft eben nicht als urheberrechtlich geschützte schöpferische und wertvolle Werke, sondern ähnlich wie simple Gebrauchsanweisungen empfunden.
Ganz früher hat man mit Butterbrotpapier für seinen Verein aus einer Stadtkarte sich einen Lageplan "abgekupfert" später nahm man Kohlepapier, danach ging man dann schon mal in ein Geschäft, das extra einen Kopierer betrieb. Und nie hörte man, dass es mal Ärger gegeben hätte, wegen eines Lageplans in einem Vereins- oder Firmen-Flayer.

Manchmal wird heute für den Lageplan aus einem Stadtplan, den man sich irgendwann mal gekauft hat, eine Karte eingescannt. Oder man wählt den noch kürzeren Weg, denn heute bringt sich jeder User ja sein Werkzeug für den Diebstahl immer gleich mit: Browser, rechte Maustaste und Festplatte. Sekunden danach kann die eigenen Homepage schon über einen prima Lageplan verfügen, den man sich woanders "geholt" hat.

Wehe, wenn "Woanders" aber dahinter kommt. Kartographische Verlage wie Euro Cities und Kurt Mair Verlag überlassen solche Verstöße gegen das Urheberrecht professionellen Händen: Anwälte, die sich auf derartige Abmahnungen regelrecht spezialisiert und ihre Tätigkeit weiter entwickelt haben, wie das Abmahnwelle-Team nun schon über längere Zeiten beobachten kann. Man sagt, eine dieser Kanzleien beschäftige eigens zum Aufspüren solcher Urheberrechtsverletzungen zwei Mitarbeiter. Ob das stimmt, bleibt dahin gestellt. Denn aufgrund des mangelnden Unrechtsbewusstseins - gerade bei Stadtplänen - geben sich die "Diebe" ja auch wirklich keine sonderliche Mühe zur Verschleierung. Oft nennen sie die Quelle auf ihrer Homepage oder nennen ihre geklaute Graphik-Datei wie die Quelle. Ein Leichtes also, derartige Homepages über Suchmaschinen zu finden. Auch die Verfolger bringen Ihr Werkzeug gleich mit, denn natürlich ist der Rechner mit einem Textverarbeitungsprogramm ausgestattet, in dem schon die fertig vorformulierte und längst bewährte Abmahnung - genau für dieses Delikt - und für mehrere Mandantinnen "Kartographie-Verlage" - schon als Serienbrief bereit liegt. Man braucht von der frisch ausgemachten Homepage nur noch Namen und Adressen per Mausklick kopieren und einfügen, danach das Schreiben ausdrucken und ab die Post.

Die Kanzlei bekommt dann eine Woche später ihre Abmahngebühr - die sie sich anhand eines selbst festgelegten, hohen Streitwerts errechnet und Monat für Monat erhöht; und ihre Mandantin kommt auf diesem Wege doch noch zu Lizenzeinnahmen von den Leuten, die sich normal nie diesen Luxus leisten könnten und würden.

Damit wird aber in manchen Geldbeutel ein solches Loch gerissen, dass betroffene Internetprojekt schließen. Kleine - individuellen Homepages - die das Internet kulturell bereichern und gerade von einer Hochglanz-Einkaufsstraße unterscheiden. Uns allen geht somit auf lange Sicht Lebensqualität verloren.

Als kürzlich Netzrose zufällig die Homepage ihrer Heimatstadt aufrief, entdeckte sie dort eine Neuerung: einen Link zu einem Stadtplan, dem sie neugierig folgte. Auch wenn es glücklicherweise kein Stadtplan der ihr so unrühmlich bekannt gewordenen Verlage war, so wunderte sie sich doch sehr darüber, dass ausgerechnet Hinweise zu Copyright und Nutzungsbedingungen für diesen Stadtplan fehlten. Kurzerhand rief sie daher beim Verlag an und erkundigte sich, was passiert, wenn GeislingerInnen unbedacht aus dieser Karte etwas kopieren und als Lageplan auf der eigenen Homepage verwenden. Ja, so wurde ihr bestätigt, wenn der Verlag das sieht, gibt er den Fall an einen Anwalt. Nein, es ist nicht die der Netzrose bekannten Kanzlei. Im weiteren Telefon-Gespräch bemühte sich die Verlagsmitarbeiterin noch, Netzroses Sorge um unbedachte Urheberrechtsverletzung zu beschwichtigen, indem sie einen Relaunch in Aussicht stellte, bei dem die genannten Schwächen wohl beseitigt würden - "vielleicht sogar noch in diesem Jahr".

"Völlig falsche Antwort! Warum wird das nicht ernst genommen? Die wollen sich Zeit lassen. Und wer weiß, ob die Verbesserung dann wirklich enthalten ist," sorgte sich Netzrose.

Da hilft ja dann nur eins. Die Stadt Geislingen muss selbst einen zusätzlichen Link zu den Nutzungsbedingungen einfügen. "Doch sage das mal einer Kommune", grübelte sie und kam dann auf die Idee, eine reichlich alarmierende Mail zu verschicken.

Natürlich weiß Netzrose: würde eine große Firma derart abgemahnt, dann ginge die Abmahnung an deren Anwälte. Das Ergebnis für die Abmahner wäre dann weniger befriedigend. - Eben weil Hinweise auf Lizenzen nicht ersichtlich waren. Aber Netzrose und die anderen Mitglieder der Abmahnwelle wissen, dass sich viele Abgemahnte den Gang zum Anwalt schließlich gut überlegen müssen und daher meist resigniert zahlen, auch wenn die Abmahnung nicht vollumfänglich korrekt ist.
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 [jur]
 07.03.2005 17:41