Stadtplan gratis für Websites wird schnell teuer

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Die Urheberrechtsänderungen 2008
Was haben Anfahrtskarten, eBay-Bildchen und Peer-to-Peer von den neuen Gesetzesänderungen zu erwarten.

Vorab anzumerken ist, dass privater Gebrauch nicht die eigene private Homepage meint, sondern nur den wirklichen Gebrauch zu rein privaten Zwecken. Etwa Karte ausdrucken, und zur Orientierung auf die nächste Wanderung mitnehmen.


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 [AN]
 26.09.2008 11:12


Das ist aber gar nicht nett von stadtplan.net
Ein Werk ist grundsätzlich urheberrechtlich geschützt und es besteht keine gesetzliche Pflicht, auf das Urheberrecht hin zu weisen. Auch ein Copyright-Hinweis ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
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 [jur]
 04.03.2003 14:09


Warum Abkopieren und Verändern nicht reichen
Die reine Widergabe von Tatsachen (Straßen, Gebäuden, Flüssen, Gebirgen usw.) unterliegen nicht dem Urheberrecht und können in andere Karten übernommen werden. Das Urheberrecht greift erst dort, wo der Stadtplan über die reinen Tatsachen hinaus geht.
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 [jur]
 13.05.2003 16:53


BGH, Urteil v. 28.05.1998 - I ZR 81-96
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 [AN]
 13.05.2003 18:10


Warum sind Stadtpläne keine Amtlichen Werke?
Straßen werden von den Ländern und/oder vom Bund gebaut, von uns über Steuern finanziert. Vermessen und kartographiert werden sie ebenfalls von einer Behörde, dem Landesvermessungsamt. Und zumindest ein Teil der erhältlichen Stadpläne basieren auf Karten des Landesvermessungsamtes. Sind Stadtpläne dann nicht schlichtweg "Amtliche Werke"? Erfunden von einem Schöpfer sind die Straßenverläufe selbst ja sowieso nicht.
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 [jur]
 19.03.2005 17:36