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Medical Tribune: 770 € Schadenersatz plus 515 € Anwaltskosten drohen!

 

WIESBADEN - Ärzte, die eine Homepage betreiben, nutzen für die Wegbeschreibung zur Praxis häufig einen Kartendienst aus dem Internet. Das kann teuer werden, denn derzeit tritt im Auftrag von www.geka-online.de das Hamburger Anwaltsbüro Frömming & Partner "Urheberrechtsverletzern" auf die Füße. Ärzte, die ohne Lizenz Kartenmaterial aus dem Internet verwenden, sollen Schadenersatz in Höhe von 770 Euro plus 515 Euro Rechtsanwaltsgebühren zahlen.

Bereits mehrere Ärzte sind betroffen, die ein Schreiben der Kanzlei Frömming & Partner erhalten haben (vgl. auch www.abmahnwelle.de). Innerhalb von zehn Tagen sollen die abgemahnten Ärzte reagieren - Pech, wer das Schreiben z.B. wegen Urlaubs nicht öffnet. Dann landet die Sache vor Gericht, und damit drohen noch höhere Kosten. Wer eine Karte ohne Lizenz für seine Homepage bzw. für die Wegbeschreibung zur Praxis nutzt, sollte diese deshalb schnellstens entfernen und durch eine selbst gezeichnete ersetzen, rät Rechtsanwalt Luis Fernando Ureta, Metax Steuerberatungsgesellschaft mbH. Außerdem wird der Arzt nicht umhinkommen, den geforderten Schadenersatz von rund 770 Euro zu begleichen. Das gilt auch für Ärzte, die nicht vergessen haben, eine Quellenangabe zu hinterlassen. Denn ohne Lizenz dürfen die Karten tatsächlich nicht abgebildet werden.

• Ohne Lizenz wird's teuer

Kartennutzer ohne Lizenz, die bereits abgemahnt wurden, sollten sich entschuldigen und schnellstens eine Unterlassungserklärung verfassen, in der sie unterstreichen, dass sie den Dienst künftig nicht mehr nutzen werden, erklärt Ureta. Ärzte, die ihre Homepage von einer professionellen Agentur haben erstellen lassen, sollten prüfen, ob diese für den Schaden geradestehen muss. Die 515,62 Euro Rechtsanwaltsgebühren, die aus dem festgelegten Streitwert von 15 000 Euro resultieren, hält Ureta schon für etwas hoch gegriffen. Ob es einem Arzt allerdings etwas nützt, auf zu hohe Gebühren hinzuweisen, ist zweifelhaft. Denn die Festlegung der Höhe des o.g. Streitwerts ist in der Rechtsprechung nicht einheitlich abgeklärt. Ist aber die Unterlassungserklärung unterzeichnet und abgegeben, hat der Arzt schon einen wichtigen Schritt getan. Dann besteht immerhin noch die Möglichkeit, mit den Anwälten über die Kosten zu verhandeln.

• Ärztin wird gezielt nachgespürt

Alternativ bieten die Rechtsanwälte Frömming & Partner an, dass der angezeigte Arzt statt der Begleichung des Schadenersatzes (natürlich unabhängig von den Rechtsanwaltsgebühren) eine Lizenz erwerben kann. Diese ist aber möglicherweise noch teurer als die Schadenersatzforderung. Beim CartoTravel Verlag kostet die Nutzungsgebühr für einen DIN A6 großen Ausschnitt 895 Euro, für Ausschnitte bis DIN A3 verlangt das Unternehmen beispielsweise 2200 Euro.

Vermutlich wird es zu vielen weiteren Abmahnungen kommen. Denn www.geka-online.de handelt im Auftrag von mehreren Kartendiensten wie beispielsweise www.euro-cities-ag.de (dazu gehört auch www.stadtplandienst.de) und der CartoTravel Verlag GmbH & Co. KG (hierzu zählen Marken wie ADAC-, Ravenstein-, Haupka-, Atlasco-, Fietz-, Mai-Verlag). Geka-online wurde beauftragt, unberechtigte Nutzer aufzuspüren und gegen sie vorzugehen. Ärzte, die einen Kartendienst für ihre Internetseiten nutzen und keine Lizenzgebühren entrichtet haben, sollten also schnellstmöglich handeln.

MTD, Ausgabe 20 / 2003 S.38, AT

Wir danken Frau A. Thomas von der REDAKTION MEDICAL TRIBUNE für die freundliche Genehmigung zum Nachdruck am 26. Mai 2003

© 26.05.2003, zuletzt geändert am 07.03.2005
Urheber: Medical Tribune
Herausgeber: Abmahnwelle e. V.

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 23.04.2005 13:16