Deutsches Ärzteblatt 100, Ausgabe 24 vom 13.06.2003, Seite A-1642 MEDIEN
• Anfahrtsskizzen im Web: Tipps für Karten-Nutzer
teure Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung vermeiden.
Viele Ärzte sind sich nicht darüber im Klaren, dass Karten und Ausschnitte von Stadtplänen, die sie auf ihrer Praxis-Website zur Wegbeschreibung veröffentlicht haben, urheberrechtlich geschützt sind. Für die Nutzung solcher Kartendienste fallen daher Lizenzgebühren an. Ärzte, die Kartenmaterial ohne Lizenz im Internet verwenden, können sich damit eine teure kostenpflichtige Abmahnung (zwischen 450 und 1 500 Euro) einhandeln. Davor schützt auch eine Quellenangabe nicht. Einige Kartenverlage haben die Geka GmbH, Berlin (www.geka-online.de), darüber hinaus beauftragt, gezielt im Internet nach Urheberrechtsverletzungen zu suchen, und verlangen über bevollmächtigte Anwaltskanzleien bei unerlaubter Nutzung Schadensersatz und eine „strafbewehrte Unterlassungserklärung“. Für die Abgemahnten kommen zur Schadensersatzforderung somit noch die Rechtsanwaltsgebühren hinzu.
Informationen und praktische Ratschläge stellen die Websites www.abmahnung.de und www.abmahnwelle.de zur Verfügung. Unter www. stadtplan-gratis.de finden Betroffene unter anderem eine Linkliste mit nützlichen Adressen.
Vielen Dank an Michael Schmedt von der Redaktion Deutsches Aerzteblatt für die freundliche Genehmigung, den Beitrag ungekürzt zu übernehmen.