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4. Teil Wie reagieren angeschriebene mögliche Rechtsverletzer?
 

Erfolgsversprechende Tipps, wie man selbst und ohne Anwalt auf Rechtsverletzer zugehen kann. Im Feldversuch wurde mit unterschiedlichen Schreiben experimentiert und über die gemachten Erfahrungen und Beobachtungen zeitnah im Team reflektiert.

Ein zivilisierter Mensch geht nicht wegen jeder vermeintlichen Rechtsverletzung sofort zum Anwalt, um kostenpflichtig abmahnen lassen. Kultur stützt sich nicht aufs Recht-Haben und Recht-Durchsetzen, sondern auf den bedachten Umgang mit dem Mitmenschen. "Erfolg" beschränkt sich nicht nur auf die gewünschte Beseitigung eines Fehlers und die Bannung der Wiederholungsgefahr. Wichtiger Erfolg für die Gemeinschaft ist, dass der andere am gemachten Fehler wachsen kann, ohne in feindlichen Gefühlen verhaftet zu bleiben. Wer sofort kostenpflichtig abmahnt, gewinnt allenfalls persönlich einen Feind. Wer seinem Gegenüber eine faire Chance gibt, einen Fehler einzusehen und zu bereinigen, kann einen Kontakt dazugewinnen, der für ihn einmal nützlich sein könnte. In der Gemeinschaft bleibt jemand, der was dazu gelernt hat und weiter an ihr mitwirkt. Wenn also die Chance besteht, dass der Verletzer auch auf zivile Kontaktaufnahme reagiert, sollte sie zum eigenen und zum Wohl der Gemeinschaft im Internet auch genutzt werden. Unser Feldversuch hat bewiesen, dass die Chance besteht.

Zugehen auf den Menschen, der einen Fehler begangen hat

Der Rechtsverletzte wird bei der Kontaktaufnahme zum Überbringer schlechter Nachrichten. Und niemand lässt sich gerne bei einem Fehler ertappen. Es ist unrealistisch anzunehmen, dass der Empfänger die Größe hat, sofort zu verstehen und den Fehler wieder gut zu machen. Man wird kaum erfolgreich mit der eigenen Kontaktaufnahme sein, wenn man den Erfolg vorauseilend in Frage stellt (selbsterfüllende Prophezeiung).

Besonders wenn der Fehler unabsichtlich passierte, ist der Ertappte gefühlsmäßig in einer schlechteren Position als der vermeintlich Verletzte, denn Letzterer hat ja schon das Recht auf seiner Seite. Der Verletzte muss also ein paar Opfer bringen, um erfolgreich zu sein, und bei einem Misserfolg zunächst bei sich nachsehen, wo er vielleicht aus Halbherzigkeit falsch vorgegangen ist.

Bei den 850 Anschreiben kam es in einem Fall zu einer Beschimpfung und in zwei weiteren zu etwas merkwürdigen Rechtfertigungen. Da meinte einer, dass für ihn das Recht der BRD nicht gelte, da es nie einen Beitritt der ehemaligen DDR zur BRD gegeben habe. Und eine hat erst gezickt, sich später aber entschuldigt. Doch 49 Angeschriebene haben sogar ausdrücklich eine Dankesmail geschickt.

Die Wahl des Kommunikationsmittels

Zwar dient die E-Mail der schnellen und unkomplizierten Kontaktaufnahme, aber nicht zuletzt durch die Notwendigkeit der Abwehr von Spam, Trojanern, Viren und Würmern hat sie auch ihre Tücken. Fax oder Brief sind daher die bessere Wahl. Manchmal ist auch ein Telefonat geeignet. Aber nur, wenn man selbst, trotz der natürlichen Verärgerung, sich gut genug in der Hand hat, eine Eskalation zu verhindern.

Adressierung

Falls man trotzdem eine Mail senden möchte, und es werden auf der betreffenden Website mehrere Mailadressen angeboten, sollten möglicht die persönlicheren genommen werden, weil diese öfter abgeholt und ernster genommen werden als beispielsweise Mails an info@... oder support@...

Sinnvoll ist, sowohl den verantwortlichen Betreiber, als auch zusätzlich gleich den Webmaster anzuschreiben.

Die Formulierung des Betreffs

Der Betreff sollte ganz konkret auf den Punkt kommen, damit der Leser sofort erkennt, worum es geht. Aber eine faktische Unterstellung, ein Vorwurf oder juristische Interpretationen laden nicht zum Weiterlesen ein. Bewährt hat sich, die betreffende URL zu nennen, auf der die vermeintliche Rechtsverletzung stattfindet.

Form der Anrede

Die Anrede sollte möglichst persönlich gehalten werden. Im Feldversuch wurde aus Zeitgründen bei 20 Prozent der Anschreiben nur das unpersönliche "Sehr geehrte Damen und Herren" verwendet. Im Ergebnis zeigte sich eine unterdurchschnittliche Erfolgsquote von 16 Prozent. Auch falls der Text etwas länger ausfällt, kann dazwischen eine eingestreute persönliche Anrede dazu führen, dass sich der Leser angesprochener fühlt.

Die nicht zu unterschätzende Einleitung

Um den gewünschten Erfolg zu erzielen, sollte man nicht sofort mit der Türe ins Haus fallen. Man vergibt sich nichts, wenn man sich die Mühe macht, in der Internetpräsenz des Empfängers etwas Positives zu finden und das Schreiben mit einem Kompliment zu beginnen. Im Feldversuch wurde darauf bewusst verzichtet, denn es galt nur, die Empfänger zu informieren. Sie sollten frei entscheiden können, ob sie Handlungsbedarf sehen und ihm nachkommen möchten.

Entscheidend auch: die Textlänge

Bekannt ist, dass kürzere Texte besser ankommen als ausschweifende.

Gegebenenfalls ergänzt man um entsprechende weiterführende Hinweise (beispielsweise Links auf entsprechende Artikel im Internet).

Der sorgfältig gewählte Ton

Auf einen sachlich-freundlichen Text wird besser reagiert als auf einen gefühlsbetonten. Von selbst Betroffenen fürsorglich gewarnt zu werden, wird offenbar weniger als angenehm empfunden. Ähnlich unangenehm aufgefasst werden demnach auch emotionale Vorwürfe vermeintlicher Rechtsverletzter.

Ergänzende juristische Feinheiten

Wenn ein Verletzter vor der Wahl steht, direkt per Anwalt eine kostenpflichtige Abmahnung zu senden oder selbst Kontakt mit dem vermeintlichen Verletzer aufzunehmen, dann fällt die Entscheidung sicher leicht, wenn das Gegenüber auf seiner Website oder sonst in Foren mit gelebter Rechthaberei prahlt. Solche Menschen gibt es. Aber sie machen nicht das Gros im Internet aus. Und wegen diesen wenigen Fällen sollte nicht generell auf zivile Kommunikation verzichtet werden.

Manche Anwälte möchten wohl mit diffusen Anspielungen verhindern, dass Rechtsverletzte sich überhaupt trauen, direkt Kontakt zum Verletzer aufzunehmen. Es gibt zwei (wenn auch außerhalb der Lebenserfahrung) mögliche Gefahrenquellen bei solchen Schreiben:

1. Unerlaubte Rechtsberatung: Man sollte sachlich den Vorfall darlegen und nicht mit juristischen Phrasen und Argumenten oder gar Schlussfolgerungen um sich werfen. Sonst riskiert man eine Abmahnung durch den Anwalt des Empfängers.

2. Unterstellung: Anstatt jemandem eine Tat zu unterstellen und als Rechtsbruch auszulegen, kann man auch ganz einfach anfragen, nach welcher Grundlage derjenige denn meine, zu einer bestimmten Handlung berechtigt zu sein. Damit hat das Gegenüber keinen Anlass mehr, Negative Feststellungsklage einzureichen. Aber das Augenmerk wird doch auf die betreffende mögliche rechtsverletzende Handlung gelenkt.

Realistisch Zeit geben

Für die Reaktion sollte eine Frist gesetzt werden. Allerdings sollte sie wenigstens bei zwei Wochen liegen. Da nicht jeder Verantwortliche seine Website selbst erstellte und pflegt, sollte die Frist nicht zu kurz bemessen werden. Vielleicht besteht kein enger Kontakt zum Webdienstleister, so dass dieser nicht sofort greifbar ist, um die Verletzung zu beseitigen.

Krönender Abschluss

Über Rückmeldung freut man sich, und oft ist sie auch wichtig. Häufig enden Briefe daher mit der Bitte darum.

Der Leser mag über ein Schreiben, in dem er auf einen Fehler hingewiesen wird, vielleicht verärgert sein. Doch dieser Ärger verraucht praktisch schon fast, wenn man ihn ganz natürlich anspricht. Das Schreiben verliert den Ruch, mit dem Zeigefinger in der Wunde bohren zu wollen. Stattdessen spürt der Leser, dass der Schreiber sich durchaus vorstellen kann, wie sich der Leser momentan fühlt und dass ärgerliche Regungen in Ordnung sind.

Man kann den Leser also einfach bitten, sich auch und gerade dann zu melden, falls er verärgert über das Schreiben gewesen sein sollte, denn diese Absicht habe nicht bestanden.

Unterschrift

Dem Empfänger sollte Gelegenheit gegeben werden, auf den Verletzten zuzugehen. Daher ist eine volle Signatur mit vollständigem Namen, ggf. Position und allen Kontaktmöglichkeiten unerlässlich.

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 [jur]
 22.07.2004 13:46