Stadtplan gratis für Websites wird schnell teuer

Sie sind auf dem Weg einen kostenlosen Stadtplan im Internet zu finden - PRIMA !
Startseite
Aktionen
Abgemahnte
Abmahngebühren
Juristische Grundlagen
Forschung
Urheber
Presse
Linkliste
Kontakt
Impressum
 
3. Teil Wie reagieren angeschriebene mögliche Rechtsverletzer?
 

Was taten die Angeschriebenen? Was haben sie geantwortet? Wo irrten sie auch anschließend noch? Wie reagierten diejenigen, die unnötig angeschrieben wurden, da sie eine Lizenz hatten?

  • 37 haben die Karten durch selbstgezeichnete ausgetauscht
  • 25 haben die Karten einfach gelöscht
  • 5 haben die komplette Website gelöscht
  • 3 haben die Karten durch Links ersetzt

 

Zitateauswahl

"Danke für Ihre Infos. Ich werde unsere Graphiken durch die Rechtsabteilung prüfen lassen."

"Vielen Dank für Ihre Mail. Es fehlt oft das Bewusstsein, dass man gegen etwas verstößt. Ich hatte schon lange diese Anfahrtsskizze aus anderen Gründen von meiner Webpage genommen, vergaß allerdings die Bilder aus meinem Verzeichnis zu löschen. Offensichtlich finden Sie auch Bilder, die nicht mehr verlinkt sind."

"Vielen Dank für Ihre Zuschrift. Nach dem Lesen eines Berichts in der CT neulich über diese Abzockerei mit Urheberrechten dachte ich schon einmal über die www-Seite meiner Frau nach. Ich habe Ihre Zuschrift zum Anlass genommen, sofort mögliche Angriffspunkte zu beseitigen, denn wenn Sie die Seite aufspüren können, dann können das jene Rechtsverdreher und ihre Gehilfen vermutlich auch"

Anmerkung: Wo er Recht hat, hat er Recht, zumindest mit seinen Schlussfolgerungen.

Seite von Vorgänger übernommen

"Herzlichen Dank für ihren Hinweis, die entsprechende Seite ist draußen. Ich habe sie von Vorgängern übernommen. Ich habe auch überhaupt kein Verständnis dafür, dass sowohl Privatpersonen als auch gemeinnützige Organisationen sofort Angst vor Klagen haben müssen. Das ist schon eine komische Welt, in der wir leben."

Anmerkung: Leider ein allzu gern ausgenutzter Denkfehler, dass sich Abmahner davon abhalten lassen, ob ihr Ziel eine Privatperson oder eine gemeinnützige Organisation ist.

Wenn keine Urheberrechtsverletzung vorlag

"Bei der im Betreff angegebenen Datei handelt es sich um einen uns freundlicherweise von der Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) zur Verfügung gestellten Plan. In der Tat gab es aber in der Vergangenheit in unserem Hause Ärger mit Stadtplänen, die von einer entsprechenden Seite einfach kopiert worden waren. Soweit mir bekannt, wurden in diesem Zusammenhang Unterlassungserklärungen abgegeben; diese Vorgänge liegen jedoch einige Jahre zurück. Jedenfalls herzlichen Dank für Ihren Hinweis."

"Danke für Ihre Hinweise! Wir denken auch, dass eine Info-Mail ausreichen würde. Wir haben jedoch die Rechte für diese Karte."

"Vielen Dank für Ihre Nachricht. Zu Ihrer Information: wir haben den Kartenausschnitt ursprünglich ohne Absicht aber unachtsam verwendet, sind bzgl. dieses Kartenausschnittes in 2003 tatsächlich abgemahnt worden, haben in diesem Zuge neben der Abmahngebühr des Anwaltes den Kartenausschnitt beim XYZ-Verlag nachlizensiert"

Missverständnisse kommen auch mal vor

"Erst einmal Danke für die Mitteilungen. Ich bin nicht verärgert; sondern für die ausgeführten Erläuterungen dankbar, da man sich mit dem Internet immer auf einem Grat bewegt, der nicht so ganz richtig zu beurteilen ist. Leider kann ich den Anhang nicht öffnen und daher auch keine einzelnen Angaben geben, aber eins weiß ich genau, dass ich mich in der letzten Zeit in Esslingen nicht aufgehalten habe. Wenn ich Stadtpläne und Fahrstrecken benötige, und diese brauche ich, da ich mit meinen Sportlerinnen häufig zu Wettkämpfen im gesamten Bundesgebiet fahren muss, dann hole ich sie mir vom ADAC. Da ich dort Mitglied bin, denke ich, dass ich hier richtig handle, oder? Jedenfalls danke ich Ihnen für diese Information."

Anmerkung: Dieser Schreiber hatte also leider nicht realisiert, dass es um eine Karte auf einer Website geht, auf der er selbst namentlich als Ansprechpartner genannt wird. Dies ist leider öfter das Problem bei Vereinen.

"Natürlich hätte eine eMail gereicht. Ich hätte die Karte sofort von der Website entfernt. Wurde aber gleich von Kanzlei in Hamburg mit Mahnschreiben und Kostenerstellung zugepflastert.

War ein teurer Spaß, vielen Dank. Atlanten etc. kaufe ich von diesem Verlag nicht mehr."

Anmerkung: Bleibt zu hoffen, dass dem Schreiber noch bewusst wird, dass er nach der Abmahnung zwar den Link, aber wohl nicht die abgemahnte Karte entfernt hat. Findet der abmahnende Verlag die Karte erneut, wird aufgrund der abgegebenen Unterlassungserklärung eine saftige Strafe fällig. Das ist leider gar nicht so selten.

"Auf der Webseite des Kartenanbieters steht zwar, dass man für private Zwecke die Karten benutzen kann, aber das kann sich ja ständig ändern. Deswegen ist es kein großer Verlust, wenn die Karten nicht mehr zu sehen sind."

Anmerkung: Eine sehr gute Einstellung. Sich nicht erst ködern lassen, durch kostenlose Angebote oder Einträge in Kostenlos-Listen, sondern immer dran denken, dass vieles mit der Zeit plötzlich Geld kostet.

Sehr viel Dank, der aufbaut

"Danke für die Information, ich habe die Karte entfernt - da der betreffende Text von jemand anderem zusammengestellt wurde, kann ich leider überhaupt nicht sagen, ob die Karte Urheberrechte verletzt oder nicht."

Anmerkung: Das war genau die richtige Reaktion. Wenn Rechte nicht absolut geklärt sind, sollte eine Graphik besser nicht veröffentlicht bleiben.

"Die von Ihnen erwähnte "Karte" lag auf einer nicht öffentlichen Seite. Über unsere aktuelle WEB-Präsenz ist kein Zugriff auf diese Datei möglich. Sicherheitshalber wurde die Datei von unserem Server gelöscht."

Anmerkung: Das ist auch besser so. Denn wir haben sie ohne illegale Hilfsmittel gefunden. Die Graphik war also zumindest schon einmal über ein öffentlich zugängliches Dokument verlinkt.

"Ich wollte nicht gegen das Urheberrecht verstoßen. Deshalb habe ich die Karte verändert. Meine Fragen lauten: Ist Ihnen die Veränderung der Karte überhaupt aufgefallen? Ist dadurch die Karte völlig legal auf der Homepage? Falls nicht, darf ich diese mit der Erlaubnis weiter verwenden? Mir war jedenfalls nicht bekannt, dass veränderte Karten auf privaten Seiten rechtswidrig sind. Falls doch, bitte antworten Sie mir auf meine Anfrage, da ich viel Wert auf Beseitigung von Rechtsunklarheiten lege. Im Zweifelsfalle ersetze ich die Karte. Alle anderen Inhalte sind durch schriftliche Zusagen genehmigt worden."

Anmerkung: Der Zweifelsfall besteht zweifelsohne. Man kann nicht ohne Erlaubnis - also illegal - von einer urheberrechtlich geschützten Karte zu einem neuen eigenständigen Werk gelangen.

"Sollte dies der Wahrheit entsprechen, bin ich Ihnen selbstverständlich sehr dankbar für die Warnung, allerdings auch verärgert über diese Regelung, die keinen Sinn ergibt: wieso sollte es untersagt sein, seinen Kunden zu zeigen, wo sie uns finden können?"

Anmerkung: Es geht doch um Service der Firma für ihre Kunden. Was ist das aber für ein Service - den eine Firma meint, kostenlos aus fremdem Schaffen generieren zu können?

"Danke für ihren Hinweis!"

"Hatte ich nicht gewusst, wird schnellstmöglich entfernt! Danke!"

"Habe bei der Erstellung der Anfahrtskarte gar nicht daran gedacht! Sie haben recht. Bei mir hat eine einfache Email mit dem Hinweis der Rechtsverletzung gewirkt. Habe die Karte entfernt und ein Impressum auf meine Seite gestellt."

Ebenso hier:

"Hätte nie gedacht, dass die Verwendung von Karten - noch dazu, wenn man einen Copyrights-Vermerk setzt! - illegal ist. Eine kurze Mail würde genügen."

"Für Ihre Warnung bin ich Ihnen sehr dankbar. Ich war mir beim Einsetzen der Stadtpläne wirklich nicht bewusst, etwa eine Verletzung der Urheberrechte zu begehen. Ich habe die Pläne sofort entfernt."

Anmerkung: PlänE? Uh, das hätte teuer werden können.

Und hier auch noch mal:

"Vielen Dank für den Hinweis. Ich habe die entsprechenden Graphiken entfernt. Ärgerlich bin ich nicht, sondern froh, dass ich von Ihnen aufgeklärt wurde."

"Tatsächlich wurde unabsichtlich gegen das Urheberrecht verstoßen. Für Ihre Nachricht danke ich Ihnen und habe die Karte umgehend aus der Webseite entfernt."

Anmerkung: Der kleine Schlenker ins Unpersönliche ("wurde verstoßen") sei einem Empfänger gerne gestattet. Es ist trotzdem eine großartige Leistung, Fremden gegenüber einen Fehler einzugestehen.

"Vielen Dank für Ihre Information. Wir verwenden für uns und unsere Kunden (in der Regel) nur eigenhändig erstellte Anfahrtsskizzen und Anreisepläne. Damit sollten wir nicht unter den von Ihnen geschilderten Sachverhalt fallen. Oder irre ich mich? Dann wäre ich Ihnen für weiterführende Informationen dankbar."

Anmerkung: Man beachte dieses eingeklammerte "in der Regel". Die gefundene Karte war, so wurde später zugegeben, tatsächlich nicht lizenziert oder selbst erstellt.

"Ihre Mail habe ich mit Erschrecken zur Kenntnis genommen und den Inhalt natürlich akzeptiert, d. h. auch die Konsequenzen gezogen, da ich offensichtlich die Genehmigung des Urhebers erst noch einholen muß. Die Site 'Anreise' wurde entsprechend geändert."

"Hallo und erst einmal besten Dank für den Hinweis. Da RA XYZ ein alter Freund von mir ist, achten wir in der Regel sehr genau auf die Einhaltung der Urheberrechte. Der genannte Stadtplan liegt auf einer regionalen Seite, die nicht ständig von mir überwacht wird. Ich habe jedoch eine sofortige Änderung beauftragt."

"Vielen Dank für Ihre Mail. Ich hätte nie gedacht, dass ich den Ausschnitt eines gekauften Stadtplans nicht auf meiner Webseite verwenden darf. Den Kartenausschnitt habe ich gleich rausgenommen. Was mich ärgert, ist die Tatsache, dass gleich eine Abmahngebühr in solcher Höhe zu bezahlen ist, denn ich bin fest davon überzeugt, dass die meisten ihre Karten sofort von der Seite nehmen. Nochmals vielen Dank."

"Die Firma, die den Stadtplan erstellt, hat in der Stadt mehrere Exemplare für die Allgemeinheit aufgestelllt. Wir werben darauf mit unserem Logo. Dies kostet Geld. Als kleines Bonbon dürfen wir die Daten auf unserer Homepage benutzen."

Anmerkung: Na bitte, so muss es doch sein.

<- 1. Teil zum Feldversuch

<- 2. Teil zum Feldversuch

-> 4. Teil zum Feldversuch 

-> 5. Teil zum Feldversuch
« zurück

 [jur]
 22.07.2004 14:13