Stadtplan gratis für Websites wird schnell teuer

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2. Teil Wie reagieren angeschriebene mögliche Rechtsverletzer?

Umfang

Der Feldversuch fand statt zwischen 12.03.04 und 31.03.04. Vom 12.03.04 bis 23.03.04 wurden 850 Websitebetreiber angeschrieben, die einen Stadtplanausschnitt oder eine Lagekarte auf ihrem Internetauftritt verwenden. Offen war, ob die Karten eigenen Urheberrechten unterliegen, lizenziert sind oder ob wirklich gegen Urheberrechte verstoßen wird. Bei den Angeschriebenen handelt es sich also allenfalls nur um mögliche Rechtsverletzer. Daher ist die Situation vergleichbar mit der von vermeintlichen Rechtsverletzern, die sonst üblicherweise gleich abgemahnt werden. Diese Websitebetreiber wurden im Feldversuch per E-Mail darüber informiert, dass auch Karten dem Urheberrecht unterliegen.

Die ursprüngliche Zahl der mittels Bildersuchmaschinen gefundenen URLs zu solchen Karten war beträchtlich höher. Aber teilweise waren keine Graphiken mehr vorhanden oder es konnten auf den Webseiten keine Mailadressen gefunden werden. Auch bei den verschickten Informationsmails kamen noch 21 Mails zurück.

Legale Kartenverwendung

Von allen Angeschriebenen gaben weniger als 1 Prozent (7 Personen) an, über eine Lizenz für ihre Karte zu verfügen. Davon wiederum berichtete der überwiegende Teil, dass es sich um eine Zwangslizenz nach ergangener Abmahnung handle. Obwohl (oder gerade weil) die mitgeteilte Information für diese Empfänger nicht neu war, reagierte niemand negativ, sondern sogar ausgesprochen freundlich.

Beseitigung der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung

Insgesamt haben 43 Prozent, nämlich 366 Websitebetreiber, ihre Karten entfernt. Hier wurde also ins Schwarze getroffen. Wären diese Websitebetreiber nicht von der Forschungsstelle angeschrieben, sondern im Auftrag von Verlagen durch Kanzleien abgemahnt worden, hätten sie bei durchschnittlich 770 Euro Schadensersatz und ca. 500 Euro Abmahngebühren zusammen 464.820 Euro bezahlen müssen. Da diese 366 Websitebetreiber jetzt offenbar wissen, dass Karten dem Urheberrecht unterliegen und deshalb künftig die Verlage nicht weiter schädigen, sollte sich die Forschungsstelle Abmahnwelle e.V. vielleicht bei den Verlagen noch eine dicke Belohnung abholen. ;-)

Reaktionszeit

70 Prozent dieser Websitebetreiber reagierte sogar sehr schnell, nämlich innerhalb von drei Tagen. Der Rest brauchte eine Woche, um die Karte aus dem Netz zu nehmen.

Wer noch länger brauchte, wurde im Rahmen des Feldversuchs nicht mehr als Erfolg eingerechnet, denn kontrolliert wurde grundsätzlich 2-mal in bestimmten festgelegten Zeitabständen.

Medieneinfluss

Am 22.04.04, dem ersten Tag, an dem auch Medien über den Feldversuch informierten, sind 54 Websitebetreiber angeschrieben worden. Davon haben 24 Websitebetreiber ihre Karte entfernt. Durch die Presse konnte der Erfolg also um über vier Prozent gesteigert werden.

Bedauerlich, dass viele Redaktionen die angebotene Pressemeldung zum Feldversuch nicht aufgegriffen hatten. Zumal ja exemplarisch bei diesem Feldversuch das Urheberrecht im Mittelpunkt stand.

Den 10 Top-Providern wurde im Rahmen des Feldversuchs auch eigens ein Mehrwertartikel für deren Kunden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Einzige, verblüffende Reaktion: Man könne solch einen Artikel nicht veröffentlichen, da man keine unerlaubte Rechtsberatung betreiben wolle. Dass es auch anders geht, zeigte ein großer Provider einige Zeit nach dem Feldversuch. Er empfahl www.abmahnwelle.de und informierte seine Kunden im Newsletter darüber, dass Karten dem Urheberrecht unterliegen.

Interpretation für "Keine Reaktion"

Wenn 57 Prozent der Angeschriebenen ihre Karten nicht aus dem Netz genommen haben, sind das nicht per se die Unbelehrbaren. Es könnte sich zumindest teilweise um lizenzierte Karten handeln. Unter die Zahl der "erfolglos" Angeschriebenen fallen auch diejenigen, die per Mail nicht erreicht werden konnten. Entweder stimmte die Mailadresse nicht, oder die Mailbox war voll. Die Informationsmail kann auch in einem Mailfilter hängen geblieben oder versehentlich gelöscht worden sein. Andere werden die Mail nicht ernst genommen haben, weil sie von einer unbekannten Person stammte, die nur mit ihrem Pseudonym unterzeichnet hat. Viele haben sicherlich die Information auch nicht vollständig durchgelesen, weil sie glaubten, sie beträfe sie nicht. Eben weil manche meinen, sie würden keine Urheberrechte verletzen, wenn sie den Atlas, aus dem die Karte gescannt wurde, gekauft haben. Andere wissen nicht mehr, woher die Karte stammt und erkennen ihre Verantwortlichkeit noch nicht.

Fazit für den Feldversuch zur Reaktion von angeschriebenen vermeintlichen Verletzern:

Der Feldversuch hat bewiesen, dass Rechtsverletzer nicht (wie manche Juristen gerne glauben machen möchten) erst auf eine kostenpflichtige und anwaltliche Abmahnung wunschgemäß reagieren. 40 Prozent benötigten nur eine einfache Mail, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen. Selbst wenn der Inhalt auf den Empfänger nicht zutraf, ergaben sich daraus keine negativen Folgen für den Absender.

Verletzte sind nicht auf das juristische Rechtsmittel der kostenpflichtigen Abmahnung angewiesen. Verletzte können auch selbst auf den Betreffenden zugehen. Nachteile aus der Information an die Betreffenden haben sich für die Hinweisgeber nicht ergeben.

Erfolg kann für den Verletzten und für die Gemeinschaft sehr viel mehr sein, als juristisch möglich wäre. Und der Erfolg lässt sich mit wenig Aufwand steuern.

Fazit für die exemplarische Rechtsverletzung zu diesem Feldversuch

Da im Feldversuch schon 43 Prozent der Angeschriebenen ihre Karten nach einer Mail entfernt haben, ist die Aussage von Anwälten widerlegt, wonach gegen Rechtsverletzungen nur eine Abmahnung helfe.

An Stadtplan-Abmahnungen verdienen aber nicht nur Anwälte, sondern auch die verletzten Verlage - Letztere teilweise sogar sehr viel Geld. Deshalb werden Anwälte und Verlage an ihrem Verfahren der kostenpflichtigen Abmahnung und Zwangslizenzierung zweifellos festhalten.

Dauerprojekt

Da aber die Urheberrechtsverletzung durch "unerlaubte Nutzung von Kartenmaterial im Internet" nicht einmal fahrlässig begangen wird (denn sonst würde sie nicht genauso auch bei Jurastudenten, Anwälten, Verlagen, Polizeidienstanwärtern usw. vorkommen), hat die Forschungsstelle Abmahnwelle diesen Feldversuch in ein Dauerprojekt umgewandelt. Wie aus den Abmahnmeldungen, so ging auch aus den Dankesschreiben hervor, dass "unwissentlich" und nicht gewollt gegen Urheberrecht verstoßen wurde.

Für das Dauerprojekt hat spump eigens ein praktisches Tool entwickelt, mit dem das Versenden und die Erfolgskontrolle von Informationsmails zum Kinderspiel wird und Spaß macht. Auch im Dauerprojekt hat sich die Erfolgsquote gehalten, bzw. sogar verbessert.

Gibt es nicht mehr genug Unwissende, müssen die Verlage umdenken. Es wird dann sinnlos, in immer mehr Internetauftritte zu investieren, mit immer besser digitalisiertem Material, ohne vorher schon die Finanzierung per Werbeeindrucken sicherzustellen. Das Geld der verbliebenen Unwissenden wird dann nicht mehr ausreichen, diesen Luxus und den finanziellen Einbruch im Printbereich aufzufangen. Dann lohnt es sich finanziell nicht mehr für diese renommierten Verlage, ihren guten Ruf aufs Spiel zu setzen.

Randbemerkung

Zu Anfang hat, wie sehr schnell festgestellt wurde, die Spurenbeseitigung bei archive.org noch nicht optimal funktioniert. Ein Mitwirkender am Feldversuch hat daher noch einen ausführlicheren Mailaustausch betrieben. Jetzt werden nach einer Mail die gewünschten URLs tatsächlich und schnell gelöscht.

<- 1. Teil zum Feldversuch

-> 3. Teil zum Feldversuch

-> 4. Teil zum Feldversuch

-> 5. Teil zum Feldversuch
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 [jur]
 22.07.2004 14:17