Die Forschungsstelle Abmahnwelle e.V. möchte herausfinden, ob und unter welchen Bedingungen auf eine Abmahnung als Erstkontakt verzichtet werden könnte. Dazu wurde ein Feldversuch am Beispiel von Stadtplänen gestartet.
Dass Stadtpläne urheberrechtlich geschützt sind, wissen viele Websitebetreiber nicht. Durch die Feldstudie erhofft sich die Forschungsstelle neue Impulse für eine verbesserte Sensibilisierung der Öffentlichkeit und für eine wirkungsvolle Vorbeugung gegen Urheberrechtsverletzungen.
Die Ergebnisse können Verletzten bei ihrer Entscheidung helfen, ob sie wirklich sofort einen Anwalt einschalten sollten oder ob sich ihr Problem auch unkonventionell ausräumen lässt.
(Zur Klarstellung: "Verletzte" sind diejenigen, deren Urheberrecht verletzt wurde, in diesem Fall also die Stadtplan-Verlage.)
Ist-Zustand
Teilweise mangelnde soziale Kompetenz im Internet
Die Sozialisation mancher Menschen hinkt hinter der technischen Entwicklung her. Die neuen Medien ermöglichen preiswerte, schnelle und unkomplizierte Kommunikation. Doch gerade wenn es darauf ankommt, wird das manchmal vergessen.
Manche ahnen nicht, um welche Gesetze sie sich kümmern müssten und fragen zu wenig, z.B. um Erlaubnis, etwas zu verwenden.
Andererseits schicken Verletzte oft nicht einfach direkt und sofort eine klärende Mail, wenn ihnen eine Rechtsverletzung auffällt. Sie ziehen es stattdessen vor, einen Anwalt zu beauftragen.
Die Abmahnung wird deutlich überstrapaziert
Das Rechtsmittel der außergerichtlichen Streitbeilegung gerät durch Überstrapazierung in Verruf - bei den Medien und bei der Bevölkerung gleichermaßen. Zu häufig angewandtes Abmahnen führt dazu, dass Abmahner öffentlich als Abzocker beschimpft werden.
Es wird somit auch denjenigen Unrecht getan, welche die Abmahnung nicht als erstes Mittel einsetzen und durchaus differenzieren, ob die Rechtsverletzung unabsichtlich oder mutwillig, privat oder geschäftlich begangen wurde.
Obwohl sich nur etwa zwei Prozent der Stadtplan-Abgemahnten bei der Forschungsstelle melden, kommen sie bereits seit drei Jahren in schöner Regelmäßigkeit - seit längerem sogar täglich mehrere.
Abgemahnte
beteuern, sie wären sich des Verstoßes nicht bewusst gewesen und eine einfache Mail hätte vollauf genügt. Das mag sein, aber in dem Moment stehen sie nun mal schon unter dem Druck, dass von ihnen neben einer Unterlassungserklärung auch die Abmahnkosten und womöglich Schadensersatz verlangt werden.
Abmahnende Anwälte
behaupten dagegen, dass nur die Abmahnung helfe, einen rechtsverletzenden Zustand zügig zu beenden und eine Wiederholung wirkungsvoll auszuschalten. Eine verständliche Haltung, da sie als Dienstleister ja Geld mit ihrer Tätigkeit des Abmahnens verdienen.
Verletzte
rechtfertigen ihren Gang zum Anwalt damit, dass sie schlechte Erfahrungen mit Urheberrechtsverletzern nach direkter Kontaktaufnahme gemacht hätten. Dies kann im Einzelfall durchaus stimmen. Kann aber auch Alibi für die Abwesenheit sozialer Kompetenz sein.
Der Verletzte hat die Wahl: Zivile Kommunikation oder juristische Keule. Der Gesetzgeber gesteht laut § 97 dem Verletzten ausdrücklich zu, dass er den Urheberrechtsverletzer auf "Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung" in Anspruch nehmen (abmahnen lassen) KANN.
Soll-Zustand
Aus einer früheren Untersuchung anhand von Fragebögen ist bereits bekannt, dass nur drei Prozent der Karten, die als Wegbeschreibungen verwendet werden, lizenziert sind. Die meisten Abgemahnten sagen, dass sie sich der Urheberrechtsverletzung nicht bewusst waren, sonst hätten sie die Karte nicht verwendet.
Durch diesen Feldversuch sollen die Angeschriebenen erfahren, dass eine Urheberrechtsverletzung vorliegen kann und dass diese zur Aufrechterhaltung eines lukrativen Abmahngeschäftes beiträgt.
Liegt eine Urheberrechtsverletzung vor, soll jeder bewusst entscheiden können,
- ob er auf eine Abmahnung wartet,
- oder schnellstens den ungesetzlichen Zustand ändert. .
Bei der Abmahnwelle e.V. sollen künftig spürbar weniger Stadtplan-Abmahnungen gemeldet werden müssen.
Verletzte sollen über die Ergebnisse eine Entscheidungshilfe bekommen, um für sich den richtigen Weg zu finden: zivilisierte Kontaktaufnahme oder brutale Abmahnkeule.
Websitebetreiber sollen Spaß an ihrem Hobby oder Erfolg im Fernabsatz haben. Damit unser aller Lebensqualität nicht dadurch leidet, dass interessante Projekte und Angebote im Internet einer unzivilisierten Abmahnpraxis zum Opfer fallen.
Probleme
Hauptprobleme sind
- wenig Respekt vor dem Urheberrecht durch das Kopierprivileg an Schulen
- Unwissenheit darüber, dass das Integrieren urheberrechtlich geschützter Werke auch in Private Websites kein erlaubtes Kopieren, sondern eine unerlaubte Veröffentlichung darstellt, selbst wenn man z.B. das Buch gekauft hat.
- Unkenntnis über das Vorhandensein von Urheberrechten an Stadtplänen
- Unkenntnis über die unvermittelte und kostenintensive Sanktionierung per anwaltlicher Abmahnung und über die zusätzliche teure Zwangslizenzierung (Schadensersatz).
- unser fester Glaube, dass jedem anderen etwas passieren kann, aber nicht uns.
Wer abgemahnt wird, fühlt sich einerseits zu Recht ertappt - zugleich aber von der unzivilisierten Kommunikation per Abmahnung übertölpelt. Als Rechtsbrecher diskriminiert, steht man plötzlich unter ganz erheblichem finanziellen und zeitlichen Druck.
So manche Homepage wird nach der Abmahnung eingestellt, weil die Leute die Lust an ihr verlieren. Sie möchten sich solchen - erstmals bewusst gewordenen - Abmahn-Gefahren nicht weiter aussetzen und sich nicht für ein Hobby oder kleines Nebengewerbe ruinieren.
Maßnahmen
Im Oktober 02 wurde an 450 Webmaster ein Fragebogen geschickt, um für eine Linkliste zu erfahren, woher ihre Karten stammten. Doch nur 3 Prozent gaben an, eine Lizenz zu besitzen.
Die Forschungsstelle richtete die Präsenz stadtplan-gratis.de ein, um Webmaster möglichst rechtzeitig abzufangen, bevor sie den Gedankenfehler begehen, eine Karte abkopieren zu dürfen. Wer heute im Internet nach Material für seinen Lageplan sucht, wird mit diesem Projekt bereits einmal gewarnt.
Mit diesem großen Feldversuch werden jetzt mittels Googles Bildersuche Hunderte Websitebetreiber gefunden, persönlich angeschrieben und informiert.
Durchführung
Zunächst fand eine längere Diskussion mit Betroffenen statt, ob es gleich die Abmahnkeule sein müsse, und wie denn eine Informationsmail gestaltet sein sollte, damit man sie auch zur Kenntnis nimmt.
Zeitgleich erschienen zur Stadtplanproblematik:
- ein Artikel zum Thema bei Heise / Telepolis [extern]
- ein Bericht auf der Abmahnwelle über die eingetretenen Befürchtungen, dass ein weiterer Kartenverlag, der auf kommunalen Websites präsent ist, ins Abmahngeschäft einsteigt.
- warnende Gästebucheinträge auf Geislingen.de [extern]- weil dort durch die Anordnung des Contents an prominentester Stelle besonders zur Urheberrechtsverletzung verführt wird.
Für den Feldversuch arbeitet ein Teil des Teams der Forschungsstelle und eine Gruppe ehemals Kartenabgemahnter virtuell in einer geschützten Gruppe zusammen, mit dem Zweck, einige hundert Webmaster individuell per Mail über eigene Mailaccounts der Abmahnwelle anzuschreiben.
Bei dem Feldversuch werden zwei verschiede Arten von Informationsmails eingesetzt.
- freundlich: Betroffener wendet sich an Gefährdeten,
- sachlich-trocken: Information über den derzeitigen Feldversuch
Kontrolle
Alle Beteiligten betreuen selbst festgelegte Mengen an URLs als "Paten" bei freier Zeiteinteilung. Die Beteiligten notieren sich
- die Websiteart (z.B. Branche/Vereinsart),
- womit (Telefon, Mail - Textart) und
- wann informiert wurde.
Danach folgen zwei Kontrollbesuche, ohne die Angeschriebenen erneut zu behelligen, auch wenn gar nicht oder nicht wirkungsvoll reagiert wurde. Die gemachten Beobachtungen und Stichpunkte zu Rückmeldungen der Angeschriebenen werden notiert.
URLs, auf denen die Spuren beseitigt sind, löschen die Paten. Der Rest URLs wird in der Forschungsstelle für die kommenden 3 Monate gespeichert, um diese Liste mit künftigen Abmahnmeldungen vergleichen zu können. Denn so geschäftig, wie wir die GEKA kennen, werden die befürchteten Abmahnungen nicht lange auf sich warten lassen.
Verhaltensänderung durch die Medien?
Vielen ist nicht klar, dass sie bei der "unerlaubten Verwendung von urheberrechtlich geschützten Karten" ein Delikt begehen. Ein Teil der Gefährdeten und auch der Abgemahnten gehört Berufen an oder hat eine solche Allgemeinbildung, dass den Betroffenen dieses Delikt mit Texten oder Bildern niemals passieren würde, weil sie gerade das Urheberrecht sehr achten. Deshalb ist für den Feldversuch auch wichtig, ob sich das Verhalten von Kartenverwendern ändert, wenn sie darüber in den Medien aufgeklärt werden. Nehmen sie die Karte dann von sich aus heraus? Reagieren sie auf eine Informationsmail schneller? Auch das wird untersucht, denn nur so lassen sich die Erkenntnisse zur Prophylaxe auf möglichst viele unterschiedliche Delikte übertragen.
Über diesen Feldversuch wurden daher 870 Redaktionen mit einer Pressemeldung informiert. Zusätzlich wurden über 1.000 User der Abmahnwelle, sofern sie Portale betreiben, gebeten, darauf hinzuweisen. Sie bekamen einen etwas anderen und längeren Text. Außerdem erhielten die Top10 unter den Providern einen Artikel, um ihren Kunden den Service bieten zu können, den diese erwarten. Der Forschungsstelle gegenüber wird immer wieder bedauert, dass Abgemahnte als Kunden von den Providern so wenig über Gesetze und Gefahren informiert werden.
Veröffentlichungen zur Studie in den Medien
-> 2. Teil zum Feldversuch
-> 3. Teil zum Feldversuch
-> 4. Teil zum Feldversuch
-> 5. Teil zum Feldversuch