Braucht man überhaupt eine Karte?
Die meisten Website-Betreiber, deren Webpräsentation nur aus Prestige-Gründen existiert, sehen in einer Karte in der Regel ein unwesentliches Beiwerk [extern] zu ihrer Gesamtpräsentation und verzichten, sobald sie von der Abmahngefahr erfahren, völlig auf eine Kartendarstellung. Manche ersetzen auch die Karte durch einen einfachen Link, nachdem sie sich sehr genau mit den Nutzungsbedingungen der Anbieter befasst haben.
Andere Website-Betreiber, insbesondere die abgemahnten, geben an, dass noch nie ein Kunde mehr - ausgerechnet wegen der Karte - zu ihnen gekommen sei. Daher wäre die Investition einfach viel zu hoch, welche die Abmahner als Zwangslizenz - wahlweise als Schadensersatz - einfordern. Sie wissen darum, dass es trotz der Urteile in Österreich (OGH Aktenzeichen 4 Ob248/02b vom 17.12.02) und Deutschland (BGH Aktenzeichen 1 ZR 259/00 vom 17.07.03) immer wieder dazu kommt, dass auch Links abgemahnt werden. Sie lassen die Finger von Links auf spezielle Karten, da sie sehen, wie schnell sich die Rechtsprechung ändern kann und wie anstrengend es wäre, ständig "am Ball zu bleiben". Inzwischen gibt es auch schon wieder Nutzungsbedingungen bei Kartenverlagen, in denen kostenpflichtiges Linken festgelegt wird. Und wie schnell lassen sich solche Bedingungen ändern, ohne dass der Nutzer es mitbekommt. Viele Abgemahnten können ein Lied davon singen.
Doch es gibt auch gute Gründe für das Einbinden einer Karte.
Selbständige, Firmen, Institutionen, Organisationen und Vereine, die hauptsächlich an regionalen Kunden, Patienten, Klienten, Mandanten und Bürgern interessiert sind, können das mit einem eingebundenen Stadtplan, beispielsweise im Impressum, deutlicher signalisieren.
- Dem fliegenden Gerichtsstand entgegen wirken
Wer eine Karte auf seiner Website verwendet, hat dadurch ein zumindest mitentscheidendes Kriterium geschaffen bei der Gegenargumentation zur Frage, ob es rechtens ist, so weit weg vom eigenen Standort verklagt zu werden.
"Fliegender Gerichtsstand" nennt man die Begründung dafür, warum abgemahnte Website-Betreiber häufig nicht an ihrem regional zuständigen Gericht - sondern am "Erfolgsort" verklagt werden: "Die verletzende URL ist von jedem Ort aufrufbar und daher ist auch jeder Ort der richtige Gerichtsstand", heißt es oft. Deshalb können sich Abmahner bei vielen Delikten das für sie urteilsfreundlichste Gericht quer durch Deutschland aussuchen.
- Den Markt regional deutlich abgrenzen
Wer nur an regionalen Kunden/Patienten usw. interessiert ist und eine Karte in der Webpräsenz vorhält, kann damit zeigen, wo ganz genau sein Markt ist. Dann ist derjenige, der dieselben Leistungen, aber weiter weg anbietet, kein Mitbewerber, der das Recht zur wettbewerbsrechtlichen Abmahnung hätte.
Wo gibt es günstige Karten?
Grundsätzlich gibt es - außer vielleicht für private Einzelpersonen - keine Angebote, fremde Karten zu kopieren und auf der eigenen Website zu veröffentlichen. Aber es gibt immerhin wesentlich günstigere Angebote, als sie die hier bekannten Abmahner für freiwillige Lizenznahme bereithalten.
Insbesondere wer keinen hausnummerngenauen Lageplan benötigt, kann auch einfach mal beim jeweils zuständigen Katasteramt anfragen, was es kostet, solch eine Karte auf der eigenen Website zu veröffentlichen und ob man darin seinen Standort kennzeichnen darf.
Der Webmaster von www.stadtplan-gratis.de hält fortwährend seine Augen offen und sammelt für die Liste unter http://stadtplan-gratis.de/links/index.php Links zu entsprechend seriösen Angeboten.
Karte selbst erstellen
Ist am Ergebnis noch gut nachzuweisen, auf wessen Karte es basiert, handelt es sich beim Ergebnis möglicherweise um eine unerlaubte Bearbeitung eines urheberrechtlich geschützten Werkes, nicht etwa um ein neues Werk, aus dem Sie als Urheber eigene Rechte ableiten könnten.
Wer seine Karte selbst erstellen möchte, sollte wenigstens drei Pläne möglichst verschiedener Hersteller als Grundlage heranziehen. Das Übereinstimmende kann dann mit größter Wahrscheinlichkeit als das betrachtet werden, was urheberrechtlich nicht geschützt ist.
Die "geistige Schöpfung" - die man selbst entwickeln und nicht übernehmen sollte, sind:
- Maßstab und Proportion: Stadtkern naturgetreu oder überproportional zum Umland, Straßenbreite naturgetreu oder nach ihrer Wichtigkeit (z.B. Bundesstraßen breiter als sie eigentlich sind),
- Farbgebung und Farbnuancen: Wichtiges (z.B. öffentliche Gebäude) farblich kräftiger hervorgehoben; Flächen sehr hell, damit Straßenbahnlinien usw. deutlicher sichtbar sind,
- Schriftart und Strichbreite, aber auch, wie Beschriftungen (Straßennamen etc.) eingepasst sind,
- Symbolgebung: Icons für Hauptbahnhof, Autobahn, Krankenhaus, Kirche, Rathaus, ...
- Markierung: z.B. Eisenbahnschienen, S-Bahnen, Darstellung von Autobahnbrücken, auch grüne Kräuselung von Waldgebieten u. dgl.,
- individuelle Auswahl: Weglassen von Einzelheiten zur besseren Übersichtlichkeit, Vorgriff auf noch nicht Gebautes.
Als Graphik-Software eignen sich beispielsweise Macromedia FreeHand, Adobe Illustrator oder Corel Draw - oder auch gängige Scanner-Software, sofern man das Original selbst mit Papier und Filzstift gezeichnet (d.h. nicht nur durchgepaust) hat.
Bei DATA BECKER [extern] gibt es das Software-Schnäppchen "Wegbeschreibung leicht gemacht", Bestellnummer: 448097, ISBN 3815880971 jetzt für: 1,95 Euro (Stand: 24.11.04)