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Hot-Maps und die "Deppensteuer" für's Linken

Hot-Maps verlangt in seiner Preisliste 905 € für einen Deeplink und lässt nicht zahlende Webmaster abmahnen.

 

  Sie kennen doch noch METEO-Data? Das sind – nein: waren die österreichischen Wetterfrösche, die im Dezember 2001 begonnen hatten, Lizenzgebühren für Links auf die Unterseiten in ihre Homepage zu fordern.

Nach dem vernichtenden Urteil des obersten österreichischen Gerichtshofes Ende letzten Jahres hat METEO-data im April Konkurs angemeldet.

Auf denselben Trichter ist inzwischen Hot-Maps gekommen, ein Anbieter von Online-Straßenkarten; wir berichteten bereits in früheren Ausgaben über die Zahlungsaufforderungen für das Linksetzen 

Und damit alles seine offizielle Richtigkeit hat, will Hot-Maps in seiner aktuellen Preisliste tatsächlich für einen Deeplink 905 € haben – man solle doch aber bitteschön so linken, dass der Benutzer den Wechsel zu Hot-Maps auch erkennt! Neu ist jetzt allerdings, dass Frömmig & Partner, "Spezialist in Sachen Abmahnungen wegen Straßenkarten" und inzwischen mandantierte Kanzlei, im April eine Einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg gegen einen Seitenbetreiber erwirkt hat, die tatsächlich das Setzen eines Deeplinks ohne Genehmigung seitens Hot-Maps untersagt (Aktenzeichen: 308 O 204/03). Diese EV wurde jedoch "der Dringlichkeit wegen ohne vorherige mündliche Verhandlung" ausgestellt. Dr. Franz Schmidbauer, seines Zeichens Zivilrichter am Landgericht Salzburg und Webmaster der Seite http://www.i4j.at/ [extern] zu dieser Sache: "Wenn der Gegner dazu nicht gehört worden ist, sagt sie überhaupt nichts aus."

Verwunderlich ist allerdings schon, dass nun Frömmig & Partner just mit dieser Rechtssprechung in seinen aktuellen Hot-Maps-Abmahnschreiben "hausieren" geht und Bezug auf diesen Beschluss nimmt. Beigelegt ist die EV – fast schon verständlicherweise – nicht. Denn würde man einmal genau die rechtliche Überprüfung der Deeplinkfälle nach dem Urheber- und Wettbewerbsrecht durchführen, das ganze (Straßen-)Kartenhaus würde in sich zusammenfallen und damit auch die Forderungen nach dieser "Deppensteuer".

Dr. Franz Schmidbauer hat sich seit geraumer Zeit genau mit dieser Link-Problematik auseinandergesetzt und auch während der METEO-data-Abzocke immer darauf hingewiesen, dass ein "normaler" Verweis auf eine Unterseite – dass also die gelinkte Seite in einem neuen vollständigen Browserfenster aufgeht – keinerlei Probleme bereitet.

In seinem neuesten Aufsatz unter http://www.jurpc.de/aufsatz/20030176.htm [extern] kommt Dr. Franz Schmidbauer erneut zu dem Schluss: "Der Hyperlink an sich beeinträchtigt als automatisierter URL-Aufruf weder das Urheber- noch das Wettbewerbsrecht; bestimmte Techniken im Zusammenhang mit dem Link, insbesondere das Framing, können aber bei Vorliegen besonderer Umstände zu derartigen Rechtsverstößen führen."

Zu dieser Problematik führt er weiter aus: "Bei der Frage, ob ein Link zulässig ist, geht es noch immer darum, ob durch den Link eine Herkunftstäuschung entsteht, was vor allem bei den Framing-Fällen der Fall sein kann (nicht unbedingt muss). Dazu gibt es für Deutschland eine Entscheidung des LG München, die ganz ähnlich begründet ist wie die Meteodata-Entscheidung des öst. OGH: LG München I, Urteil vom 14.11.2002, 7 O 4002/02; Sie finden die Entscheidung unter http://www.i4j.at/link/urt_de.htm [extern]."

Thomas Algermissen, dem Geschäftsführer von Hot-Maps, sei die Lektüre dieser Aufsätze wärmstens ans Herz gelegt, und sein Webmaster könnte ein Script einbauen, dass über den Referrer das Aufrufen von Unterseiten außerhalb der Hot-Maps-Domain verhindert. Das Script hat er indes wohl schon, nur verwendet er es "andersherum": zum Abmahnen nämlich.

In Österreich hat das Platzen der "METEO-Data New Economy-Seifenblase" rund eineinhalb Jahre gebraucht, und dort arbeitet man bekanntlich "a bisserl" langsamer als hierzulande.

Weitere Linktipps:

http://www.i4j.at/news/aktuell40.htm [extern]über den METEO-data-Fall

http://www.jurpc.de/rechtspr/20030130.pdf [extern] PDF Urteil LG München
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 [jg]
 23.03.2005 18:47